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MFK – Motorfahrzeugkontrolle für Ihr Fahrzeug

In der Autogarage Kunz in Hittnau MFK für Ihr Fahrzeug

Wir bringen Ihr Fahrzeug durch die MFK

Organisation MFK, Bereitstellung zur Prüfung für Auto, Wohnmobil, Nutzfahrzeug oder Anhänger.

Bei Wunsch übernehmen wir auch das Vorführen.

Sie müssen Ihr Auto vorführen? Oder Ihr Wohnmobil, Nutzfahrzeug oder Ihren Anhänger?

Die Einladung zur MFK – Motorfahrzeugkontrolle für Ihr Fahrzeug erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt, da in der Schweiz alle Kraftfahrzeuge einer periodischen Prüfungspflicht unterstehen.

Bei der MFK wird also regelmässig kontrolliert, ob Ihr Kraftfahrzeug die gesetzlichen Vorschriften zur Betriebssicherheit erfüllt.

Ein Aufgebot zur MFK ist für die meisten Fahrzeugbesitzer keine schöne Nachricht. Allerdings ist die Einladung zur amtlichen Prüfung auch kein Grund zur Sorge. Wir erklären Ihnen, was bei der Autoinspektion gemacht wird und was Sie dabei beachten sollten.

Ihre Spezialwerchstatt ist für Sie und Ihr Fahrzeug da.

Sollten Sie eine Aufforderung zur Kontrolle erhalten, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Sie bringen Ihr Fahrzeug, nehmen einen unserer Ersatzwagen – gratis – und wir erledigen den Rest.

  • Prüfung organisieren
  • Bereitstellung zur Prüfung
  • Vorführen beim Strassenverkehrsamt

 

Wussten Sie schon? Wir übernehmen als zertifizierter Fachbetrieb auch das Reparaturbestätigungs-Verfahren nach der MFK. Mehr dazu auf der RBV-Seite.

FAQs – häufig gestellte Fragen zur MFK

Kann die Spezialwerchstatt die MFK für mich übernehmen?

Natürlich übernimmt die Spezialwerchstatt gerne die Vorführung für Sie. Für eine Pauschale von CHF 160.- (ohne MFK-Gebühren) führen wir Ihr Fahrzeug bei allen MFK Standorten im Kanton Zürich vor. Rufen Sie uns einfach an und wir erledigen dann alles Weitere für Sie und Ihr Fahrzeug.

Bei welchen Strassenverkehrsämtern führt die Spezialwerchstatt Fahrzeuge für die MFK vor?

Wir führen Ihr Fahrzeug im Rahmen der MFK beim Strassenverkehrsamt in Zürich-Albisgütli vor, ebenso wie aber auch bei allen folgenden Strassenverkehrsämtern im Kanton Zürich:

  • Bülach
  • Bassersdorf
  • Hinwil
  • Regensdorf
  • Winterthur-Wülflingen

Was wird bei der MFK kontrolliert?

Die MFK prüft, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften zur Betriebssicherheit erfüllt. Die wichtigsten Punkte sind dabei:

  • Bremsanlage
  • Lenkung, inklusive Räder und Aufhängung
  • Beleuchtung
  • Fahrzeugelektronik
  • Fahrgestell und Aufbau
  • Stossdämpfer
  • Motor, Getriebe, Kupplung
  • Auspuff
  • Fahrzeug Identifikation (Dokumente und Kennzeichen)

Zudem wird erwartet, dass das Fahrzeug sich in einem sauberen und gepflegten Zustand befindet.

Zur Vermeidung hoher Folgekosten bieten wir Ihnen eine umfassende Vorbereitung in unserer Spezialwerchstatt an. Wir überprüfen den Zustand des Fahrzeugs und besprechen eventuelle Mängel schon vor der Kontrolle mit Ihnen. Natürlich übernehmen wir auch gerne die Reinigung sowie die Unterboden- und Motorwäsche Ihres Autos, Nutzfahrzeugs oder Wohnmobils.

Wie lange ist eine Kontrolle gültig?

Wie lange die Prüfung gültig ist, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab. Erstens, wann die letzte amtliche Inspektion bei Ihrem Fahrzeug durchgeführt wurde und zweitens, wie alt Ihr Fahrzeug ist. Nach der ersten Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeugs muss dieses periodisch geprüft werden. Zu diesen Prüfungen werden Sie vom Strassenverkehrsamt aufgefordert.

Die meisten Fahrzeuge werden wie folgt zur MFK eingeladen:

  • 1. Kontrolle: Nach fünf Jahren der ersten Inverkehrsetzung.
  • 2. Kontrolle: Drei Jahre später.
  • Alle weiteren Kontrollen: Im zwei Jahresrhythmus.

Ein Halterwechsel hat keinen Einfluss auf die MFK. Sollten Sie sich allerdings einen Occasions-Wagen zulegen wollen, raten wir Ihnen, nur ein aktuell vorgeführtes Fahrzeug zu kaufen.

Wie teuer ist die MFK?

Die Gebühren für die MFK hängen vom vorzuführenden Fahrzeug ab. Die wichtigsten Kosten im Kanton Zürich für die amtliche Prüfung betragen:

  • Personenwagen bis Gesamtgewicht 3.5t = 56.-
  • Motorräder = 56.-
  • Lieferwagen, Kleinbus, bis Gesamtgewicht 2.9t = 56.-
  • Wohnmobile = ab 56.-
  • Anhänger = ab 56.- bis 112.-

Für einen Personenwagen mit Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 28.- fällig. Gegen eine Pauschale von CHF 160.- übernehmen wir gerne jegliche Fahrzeugvorführung für Sie. Wir holen Ihr Auto auch gerne bei Ihnen ab und bringen es Ihnen nach erledigter Vorführung wieder zu Ihnen nach Hause.

Muss das Fahrzeug vor der MFK in die Autowerkstatt?

Ihr Fahrzeug muss nicht zwangsläufig in eine Autowerkstatt, bevor Sie es vorführen, allerdings hat ein Check vor der eigentlichen Kontrolle einige Vorteile für Sie. Die Überprüfung durch eine Fachwerkstatt verursacht zwar Kosten, allerdings sind dann die Mängel behoben, die Sie so oder so reparieren lassen müssen. Eine kostenpflichtige Nachprüfung entfällt damit. Gerne beraten wir Sie schnell und kompetent und machen Ihr Fahrzeug fit für die MFK.

Das Fahrzeug ist nicht durch die Motorfahrzeugkontrolle gekommen. Was muss man jetzt machen?

Wenn Ihr Fahrzeug die Prüfung nicht bestanden hat, ist das noch lange kein Grund sich Sorgen zu machen. Normalerweise haben Sie eine Liste mit den zu behebenden Mängeln vom Prüfungsamt bekommen. Sollten Sie die aufgeführten Schäden nicht selbst beheben können, melden Sie sich einfach direkt bei uns. In der Regel haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um Ihr Auto Instand zu setzen.

Kann ich auch eine MFK ohne Aufgebot durchführen lassen?

Auf Wunsch des Fahrzeughalters kann auch eine amtliche Prüfung ohne Aufgebot durch das Strassenverkehrsamt durchgeführt werden. Freiwillig macht die ausserordentliche Prüfung Sinn, wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto verkaufen wollen. Damit bieten Sie dem Käufer einen zusätzlichen Schutz. Notwendig wird die Kontrolle, wenn Sie technische Änderungen am PW vorgenommen haben. Das bedeutet, dass Sie ohne Aufforderung des Strassenverkehrsamtes Ihr Fahrzeug prüfen lassen müssen. Gerne berät Sie unser qualifiziertes Personal rund um dieses Thema.

Muss ich selbst an die Kontrolle denken?

An die MFK müssen sich nicht selbst denken. Für die periodische Fahrzeugüberprüfung bekommen Sie automatisch einen Termin des Strassenverkehrsamts zugewiesen. Sollten Sie an dem angegebenen Datum keine Zeit haben, können Sie den Termin dort auch direkt verschieben.

Übernimmt die Spezialwerchstatt die MFK auch für mein Nutzfahrzeug?

Für eine Pauschale von CHF 160.- ohne Gebühren übernehmen wir gerne die Vorführung Ihres Nutzfahrzeuges für Sie. Auch einen vorab MFK-Check ist für Ihre auf Nutzfahrzeuge spezialisierte Werkstatt kein Problem.

Kann die Spezialwerchstatt auch mein Wohnmobil oder meinen Wohnwagen vorführen?

Gerne übernehmen wir auch für Ihr Campingfahrzeug das Vorführen beim Strassenverkehrsamt. Auch anfallende Reparaturen an Ihrem Camper sind für unsere geschulten Mitarbeiter kein Problem. Wir machen Ihr Freizeitmobil fit für die Fahrzeugkontrolle.