MFK Nachkontrolle für den Kanton Zürich

RBV Reparatur-Bestätigungs-Verfahren

MFK nicht bestanden oder Mängel festgestellt. Mit dem Reparaturbestätigungsverfahren RBV der Spezialwerchstatt in Hittnau übernehmen wir Ihre MFK Nachkontrolle im Kanton Zürich effizient, zuverlässig und für Sie ohne zusätzlichen Termin beim Strassenverkehrsamt.

RBV Reparatur-Bestätigungs-Verfahren: Nachkontrolle zur MFK

Das Reparaturbestätigungsverfahren RBV ist die offizielle Nachkontrolle nach der Motorfahrzeugkontrolle im Kanton Zürich. Werden bei der MFK Mängel festgestellt, müssen diese innerhalb von 14 Tagen behoben und bestätigt werden.

Für viele Fahrzeughalter bedeutet das zusätzlichen organisatorischen Aufwand, mehrere Termine und Zeitverlust.

Kinderleichte MFK Nachkontrolle

Als zertifizierter Fachbetrieb sind wir berechtigt, das Reparaturbestätigungsverfahren RBV durchzuführen. Dadurch entfällt für Sie die erneute Vorführung beim Strassenverkehrsamt. Wir kümmern uns um die fachgerechte Behebung der Mängel und bestätigen diese direkt im Rahmen des Reparaturbestätigungsverfahrens.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Keine separate Nachkontrolle beim Strassenverkehrsamt notwendig
  • Deutlich weniger administrativer Aufwand
  • Fachgerechte Reparatur aller MFK-relevanten Mängel
  • Offizielle Bestätigung direkt durch unsere Werkstatt
  • Effizienter Ablauf mit klarer Struktur

Unsere Abläufe sind auf Effizienz, Genauigkeit und die Anforderungen der Kontrolle abgestimmt. Sie bringen Ihr Fahrzeug zu uns und wir übernehmen die komplette Abwicklung.

RBV

Wir nehmen Ihnen die Nachkontrolle ab

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Nachkontrolle beim Strassenverkehrsamt im Kanton Zürich

Im Rahmen des Reparaturbestätigungsverfahrens RBV übernehmen wir für Sie die Nachkontrolle bzw. die Bestätigung der behobenen Mängel beim zuständigen Strassenverkehrsamt im Kanton Zürich.

Dies erfolgt je nach Zuteilung und Termin am entsprechenden Prüfstandort, unter anderem:

  • Zürich Albisgütli
  • Bülach
  • Bassersdorf
  • Hinwil
  • Regensdorf
  • Winterthur Wülflingen

Dank unserer Erfahrung mit den Abläufen vor Ort stellen wir sicher, dass die Nachkontrolle im Rahmen des RBV effizient und korrekt abgewickelt wird. Für Sie bedeutet das deutlich weniger Aufwand und eine reibungslose Bestätigung der durchgeführten Reparaturen.

MFK Vorbereitung & RBV: Alles aus einer Hand

Die effizienteste Lösung ist die Kombination aus MFK Vorbereitung und anschliessendem RBV.

Wir übernehmen für Sie:

  • Technische Vorabprüfung Ihres Fahrzeugs oder Anhängers
  • Identifikation aller relevanten Mängel
  • Professionelle Instandstellung nach Vorgaben
  • Vorführung beim Strassenverkehrsamt
  • Durchführung des Reparaturbestätigungsverfahrens bei Bedarf

Gerne prüfen wir Ihr Fahrzeug individuell und zeigen Ihnen den optimalen Weg durch die MFK inklusive RBV auf. Wir betreuen Personenwagen, Transporter, Nutzfahrzeuge sowie Anhänger und Wohnwagen bis 7.5 Tonnen.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug optimal vorbereitet ist und die Motorfahrzeugkontrolle mit minimalem Aufwand bestanden wird.

Ablauf des RBV 

    Der Ablauf ist bewusst einfach und transparent gehalten:

    1. Termin vereinbaren

    2. Fahrzeug sowie MFK Aufgebot mitbringen

    3. Wir prüfen, reparieren und bestätigen die Mängel

    4. Bei Bedarf übernehmen wir die weitere Abwicklung mit dem Strassenverkehrsamt

     

    Sollten nach der Kontrolle zusätzliche Mängel festgestellt werden, die im Vorfeld nicht ersichtlich waren, beheben wir diese direkt und bestätigen sie im Rahmen des RBV.

     

    Warum Spezialwerchstatt für RBV im Kanton Zürich

    Die Spezialwerchstatt in Hittnau steht für präzise Arbeit, strukturierte Abläufe und zuverlässige Resultate im Bereich MFK und Reparaturbestätigung.

    • Langjährige Erfahrung mit RBV Prozessen
    • Strukturierte Diagnose und effiziente Mängelbehebung
    • Klare Kommunikation und transparente Abläufe
    • Eingespieltes Team mit Fokus auf Qualität und Tempo

    Sie profitieren von einer RBV Werkstatt, die mit den Anforderungen der Motorfahrzeugkontrolle bestens vertraut ist und Ihnen eine sichere und effiziente Abwicklung ermöglicht.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum RBV

    Was ist das Reparaturbestätigungsverfahren RBV?

    Das RBV ist die offizielle Nachkontrolle nach einer MFK. Eine zertifizierte Werkstatt bestätigt dabei, dass die festgestellten Mängel fachgerecht behoben wurden.

    Wann wird das RBV benötigt?

    Wenn bei der Motorfahrzeugkontrolle im Kanton Zürich Mängel festgestellt werden, müssen diese innerhalb der vorgegebenen Frist behoben und bestätigt werden.

    Muss ich mit dem RBV nochmals zum Strassenverkehrsamt?

    Nein. Die Nachkontrolle erfolgt direkt durch die zertifizierte Werkstatt. Ein zusätzlicher Termin beim Strassenverkehrsamt entfällt.

    Wie lange habe ich Zeit für die Mängelbehebung?

    In der Regel beträgt die Frist 14 Tage ab MFK. Innerhalb dieser Zeit müssen die Mängel behoben und bestätigt werden.

    Welche Fahrzeuge können über das RBV abgewickelt werden?

    Personenwagen, Anhänger, Wohnwagen, Transporter und Nutzfahrzeuge bis 7.5 Tonnen.

    Wie läuft das RBV bei der Spezialwerchstatt ab?

    Sie bringen Ihr Fahrzeug inklusive MFK Aufgebot zu uns. Wir prüfen die Mängel, führen die notwendigen Reparaturen durch und bestätigen diese im Rahmen des Reparaturbestätigungsverfahrens.

    Was kostet das Reparaturbestätigungsverfahren RBV?

    Die Kosten sind abhängig vom Zustand des Fahrzeugs und dem Umfang der erforderlichen Arbeiten. Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie eine transparente Einschätzung.

    Wie lange dauert die Durchführung?

    Die Dauer richtet sich nach dem Umfang der Mängel. Kleinere Arbeiten und die Bestätigung können in vielen Fällen kurzfristig erfolgen.

    Kann ich mein Fahrzeug ohne Termin bringen?

    Nein, ohne Termin können wir leider keinerlei Arbeiten ausführen.

    Was passiert, wenn nach der MFK weitere Mängel entdeckt werden?

    Sollten zusätzliche Mängel festgestellt werden, die im Vorfeld nicht ersichtlich waren, beheben wir diese direkt und bestätigen sie ebenfalls im Rahmen des RBV.

    Wird das RBV im Kanton Zürich akzeptiert?

    Ja, das Reparaturbestätigungsverfahren ist im Kanton Zürich anerkannt und ersetzt die Nachkontrolle beim zuständigen Strassenverkehrsamt.

    Kontakt aufnehmen

    +41 44 777 20 00

    Spezialwerchstatt AG

    Pfäffikerstrasse 31a

    8335 Hittnau, Schweiz

    Öffnungszeiten

    Mo: 07:00 – 12:00 + 13:15 – 18:15

    Di: 07:00 – 12:00 + 13:15 – 18:15

    Mi: 07:00 – 12:00 + 13:15 – 18:15

    Do: 07:00 – 12:00 + 13:15 – 18:15

    Fr: 07:00 – 12:00 + 13:15 – 18:15

    Sa: 08:00 – 12:00

    So: Geschlossen

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